Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.07.2005 - 2 U 974/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen eines gekündigten Verkaufsauftrags und Versteigerungsauftrags; Recht zur Kündigung des Vertrags bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäfts bei einem Kommissionsvertrag; Vergütung des Kommissionärs; Voraussetzungen für den Anspruch auf Provision; ...
- Judicialis
ZPO § 108; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 620; ; BGB § 620 Abs. 2; ; BGB § 621; ; BGB § 621 Nr. 5; ; BGB § 626; ; BGB § 627; ; BGB § 627 Abs. 1; ; BGB § 649; ; BGB § 649 Satz 2; ; BGB § 675; ; HGB § 87 Abs. 3; ; HGB § 396; ; HGB § 396 Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 396 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative; ; HGB § 396 Abs. 1 Satz 2 2. Alternative
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütungsanspruch eines Kommissionärs nach Kündigung eines Versteigerungs- und Verkaufsauftrags
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung eines Kommissionsvertrags durch den Kommittenten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung Kommissionsgeschäft / Dienstvertrag / Werkvertrag, Sonderkündigungsrecht wegen Vertrauensstellung, Ausschluss des Kündigungsrechts in AGB
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 08.07.2004 - 5 O 19/03
- OLG Koblenz, 14.07.2005 - 2 U 974/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98
Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2005 - 2 U 974/04
Der formularmäßige Ausschluss des Kündigungsrechts sowohl nach § 627 BGB als auch nach § 649 BGB benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (vgl. Staudinger-Preis, BGB, 13. Aufl., § 627 Rdnr. 8 sowie BGH, NJW 99, 3261 für § 649 BGB). - BGH, 09.05.2001 - VIII ZR 208/00
Unklarheit eines formularmäßigen Kfz-Leasingvertrages
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2005 - 2 U 974/04
Danach sind Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehend von der Verständnismöglichkeit eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von den verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. hierzu nur BGH NJW 1992, 2629; NJW 2001, 2165). - BGH, 25.06.1992 - IX ZR 24/92
Ausfallbürgschaft für dinglich gesicherte Darlehensforderung - Bürgenhaftung bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2005 - 2 U 974/04
Danach sind Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehend von der Verständnismöglichkeit eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von den verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. hierzu nur BGH NJW 1992, 2629; NJW 2001, 2165). - RG, 11.04.1923 - I 180/22
Auszahlung im Bankverkehr.
Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2005 - 2 U 974/04
Die von der Klägerin herangezogene Literaturstellen, insbesondere die zitierte Reichsgerichtsentscheidung (RGZ 107, 136, 139) decken ihren Vortrag hierzu nicht.
- OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
Künstlermanagement- und Bookingvertrag: Sittenwidrigkeit vereinbarter …
Ist demzufolge davon auszugehen, dass es sich bei dem Ausschluss der Kündigung gem. § 627 BGB um eine AGB-Klausel i.S.d. §§ 305 ff. handelt, so ist er unwirksam, denn ein formularmäßiger Ausschluss dieses Kündigungsrechts verstößt nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, grundsätzlich gegen § 307 BGB (vgl. nur BGH, NJW 2010, 1520, 1522 m.w.N.), was auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 2005, 09590).